Verfahrensbeistandschaft – Infos für Kinder

Wann bekomme ich einen Verfahrensbeistand?

Manchmal gibt es Streit zwischen Erwachsenen, zum Beispiel zwischen Mama und Papa. Wenn sich Eltern nicht einig sind, bei wem ihr als Kinder leben sollt oder wie oft ihr den anderen Elternteil sehen könnt, entscheidet das ein Familiengericht. Dabei ist es ganz wichtig, dass auch die Wünsche und Gefühle der Kinder berücksichtigt werden. Genau dafür ist der Verfahrensbeistand da.


Was ist ein Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wird, um ein Kind in einem Gerichtsverfahren zu begleiten und seine Interessen zu vertreten. Ein Verfahrensbeistand wird auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Der Verfahrensbeistand soll mit dem Kind sprechen, um herauszufinden, was es sich wünscht und wie es ihm geht. Diese Informationen gibt der Verfahrensbeistand dann an das Familiengericht weiter, damit die Richterinnen und Richter eine gute Entscheidung treffen können.


Wie arbeitet ein Verfahrensbeistand?

Wenn das Gericht einen Verfahrensbeistand bestimmt hat, meldet sich dieser bei dem Kind und seiner Familie und vereinbart ein Treffen. Dabei wird darauf geachtet, dass das Gespräch in einer angenehmen und bekannten Umgebung stattfindet — zum Beispiel zu Hause, in der Schule oder an einem anderen Ort, an dem sich das Kind wohlfühlt.

Bei diesem Treffen darf das Kind alles erzählen, was ihm auf dem Herzen liegt. Es kann sagen, was es sich wünscht, worüber es sich Sorgen macht und wovor es vielleicht Angst hat. Der Verfahrensbeistand hört genau zu, stellt Fragen und hilft dabei, Gedanken und Gefühle in Worte zu fassen. Dabei gibt es keine richtigen oder falschen Antworten — das Kind darf einfach ehrlich sagen, was es denkt.

Neben dem Gespräch mit dem Kind spricht der Verfahrensbeistand oft auch mit anderen Menschen, die für das Kind wichtig sind. Das können zum Beispiel die Eltern, Großeltern oder Lehrkräfte sein. Dadurch kann sich der Verfahrensbeistand ein möglichst genaues Bild davon machen, wie es dem Kind geht und was in seiner Situation die beste Lösung sein könnte.


Entscheidet der Verfahrensbeistand vor Gericht?

Nein, die Entscheidung trifft am Ende die Richterin oder der Richter am Familiengericht. Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist es, dem Gericht zu berichten, was das Kind sich wünscht und was für das Kind gut wäre. Dafür schreibt der Verfahrensbeistand einen Bericht. Das Gericht kann diese Informationen dann nutzen, um eine faire und gute Entscheidung zu treffen.

Manchmal kann es sein, dass das, was sich das Kind wünscht, nicht genau das ist, was aus Sicht der Erwachsenen am besten wäre. In solchen Fällen erklärt der Verfahrensbeistand dem Kind, warum eine andere Lösung möglicherweise besser ist.